Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Die neueste Novelle zum Ökostromgesetz ist seit 20.10.2009 in Kraft (BGBl. I Nr. 104/2009).
In dieser Novellierung ist festgelegt, dass nur noch PV-Anlagen mit mehr als 5 kW Peak-Leistung weiterhin in den Genuss der Tarifförderung nach dem Ökostromgesetz kommen. Photovoltaik-Anlagen mit einer geringeren Peak-Leistung können anstelle der Tarifförderung eine Investitionsförderung über den Klima- und Energiefonds beantragen. Die bisherige Mitfinanzierung der Bundesländer entfällt. Die jeweils gültigen Einspeisetarife werden in der Ökostromverordnung festgelegt.
Die aktuelle Fassung des Ökostromgesetzes findet sich hier.
Aktuelle Einspeisetarife nach Ökostromverordnung 2010
Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. über 5 kWp bis 20 kWp 38 Cent/kWh
2. über 20 kWp 33 Cent/kWh.
Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. über 5 kWp bis 20 kWp 35 Cent/kWh
2. über 20 kWp 25 Cent/kWh.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 07.03.2011