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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Nutzung der Schulungsunterlagen

§1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (in der Folge AVB) gelten für die gegenwärtige Dienstleistung (Vortragsfolien samt Erläuterungstexten), die von der Universität für Weiterbildung Krems - Department für Bauen und Umwelt (in der Folge kurz DUK) gegenüber dem Benutzer erbracht werden.

1.2 Von den AVB der DUK abweichende Bedingungen des Benutzers haben keine Gültigkeit.(Vorrang vor AVBs der anderen Homepagegestalter…)

§2. Leistungsumfang

2.1 Die DUK erteilt dem Benutzer die nicht ausschließliche, nicht auf Dritte übertragbare (Werk-) Nutzungsbewilligung, die Schulungsunterlagen ausschließlich für den Gebrauch in Schulungen zu verwenden.

§4. Vertragsdauer

4.1.Die DUK stellt die Dienstleistung unentgeltlich bis auf Widerruf zur Verfügung.

§5. Pflichten

5.4 Der Benutzer wird alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der bei den Informationsproduzenten liegenden Urheberrechte ergreifen.

5.5 Festgehalten wird, dass die Schulungsunterlagen geistiges Eigentum der jeweiligen Urheber sind. Eine über die ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist nicht zulässig.

5.6 Der Benutzer verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung der Formdarstellung einzelner Folieninhalte ermöglicht. Insbesondere ist es dem Benutzer untersagt, die abgefragten Daten in andere Datenbanken einzubringen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der DUK.

5.7 Sollte die DUK wegen Verletzung des geistigen Eigentums durch Benutzer von Dritten in Anspruch genommen werden, so wird der Benutzer die DUK völlig schad- und klaglos halten.

§6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die DUK übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Schäden der Benutzer, die aus der Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen entstehen.

6.3 Die DUK übernimmt insbesondere keinerlei Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, Qualität, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen.

6.4 Insbesondere haftet die DUK ebenso wenig wie die sonstigen Informationsanbieter, Urheber und Medieninhaber für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationsinhalten.

§7. Sonstiges

7.1 Änderungen und Ergänzungen der AVB werden dem Nutzer Online mitgeteilt. Sie werden automatisch zum Vertragsinhalt, sofern der Teilnehmer dagegen nicht binnen längstens 14 Tagen schriftlich Widerspruch erhebt.

7.4 Auf sämtliche mit den Teilnehmern geschlossene Vertragsverhältnisse ist österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der Universität für Weiterbildung Krems und dem Benutzer ist ausschließlich das am Sitz der Universität für Weiterbildung Krems sachlich zuständige Gericht in 3500 Krems.

8. Sollte eine Bestimmung der AVB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung. Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 10.09.2009