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PV-Anlagen

Für Photovoltaikanlagen ist bei der Planung, Errichtung und Überwachung die mehrteilige ÖVE/ÖNORM E 8001 und die ÖVE/ÖNORM E 2750 anzuwenden. Die ÖVE/ÖNORM E 2750 enthält die wichtigsten Anforderungen an Solarmodule, Verkabelung, Wechselrichter, Betrieb und Unterhalt (BDB/5 2008). Die ÖVE/ÖNORM E 8001 behandelt unter anderem Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, brandgefährdete Räume und Erstprüfungen.

Für den Blitz- und Überspannungsschutz ist die ÖVE/ÖNORM E 8049 zu beachten. Weitere wichtige Normen betreffend PV-Module sind:

ÖV EN 61215 für kristalline Module:

Diese Norm legt die IEC-Anforderungen für die Bauarteignung und Bauartzulassung von PV-Modulen mit kristallinen Silizium-Zellen fest, die für den Langzeitbetrieb in gemäßigten Freiluftklimaten nach IEC 60721-2-1 geeignet sind. Zweck der Prüffolgen ist die Bestimmung der elektrischen und temperaturbezogenen Kenngrößen sowie der Nachweis, dass das Modul geeignet ist, längere Zeit den im Anwendungsbereich beschriebenen Klimaten standzuhalten.

ÖV EN 61646 für Dünnschichtmodule:

Diese Norm beschreibt die Anforderungen an photovoltaische Dünnschichtmodule. Sie ist für amorphe Siliziumtechnologien bestimmt, kann aber auch für andere PV-Dünnschichtmodule angewendet werden.

Das IEC61215/IEC61646 Prüfzertifikat hat sich in den vergangenen Jahren als Qualitätszeichen für PV-Module durchgesetzt. Inzwischen wird es von den meisten Bewilligungsstellen für nationale und internationale Fördermaßnahmen gefordert. Ein Prüfzertifikat bezieht sich immer auf die Modulbauart, die den Prüfungen zugrunde lag.

Eine Übertragung ist nur auf Module der gleichen Bauart zulässig, die folgende Kriterien erfüllen:

  • alle verwendeten Materialien und Modulkomponenten sind identisch.
  • bei der Zellenverschaltung sind gleich viele oder weniger Zellen durch eine Bypassdiode geschützt.
  • die Modulgröße und die Nennleistung überschreiten nicht +10% des geprüften Modultyps.
Alle PV-Module, die diese Anforderungen erfüllen, werden zu einer PV-Modul-Typenfamilie zusammengefasst. Auf Basis der Qualifizierung einer PV-Modul-Typenfamilie kann das Zertifikat bei Veränderungen an der Modulkonstruktion durch Wiederholung einzelner relevanter Tests erweitert werden (TÜV 2005).

ÖVE/ÖNORM EN 61730

Diese zweiteilige Norm beschreibt die Anforderungen an Moduldesign und Materialien und erläutert die Sicherheitsprüfungen. Eine Besonderheit der EN 61730 ist, dass die Prüfmuster vor den eigentlichen Sicherheitsprüfungen bereits durch Umweltprüfverfahren der EN 61215/61646 vorgealtert sein müssen („preconditioning“). Es macht daher Sinn, Qualifizierungen nach EN 61215/61646 und EN 61730 kombiniert durchzuführen. Prüfmuster, die bereits erfolgreich die Prüfungen der EN 61215/61646 durchlaufen haben, können dann für den Sicherheitstest der EN 61730 verwendet werden (TÜV 2005/1).

CE-Kennzeichnung

Die EN 61730 bildet die mögliche Grundlage für eine CE (Communauté Européenne) Kennzeichnung von PV-Modulen. Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell als Marktzulassungszeichen und nicht als Qualitätszeichen zu verstehen. Der Hersteller erklärt mit dem CE-Zeichen lediglich die Konformität seines Produktes zu den relevanten Richtlinien der EU.
Abbildung 1: Moduldatenblatt mit Angaben betreffend Zertifizierung

Quelle: sunways 2009

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.05.2009