Für Photovoltaikanlagen ist bei der Planung, Errichtung und Überwachung die mehrteilige ÖVE/ÖNORM E 8001 und die ÖVE/ÖNORM E 2750 anzuwenden. Die ÖVE/ÖNORM E 2750 enthält die wichtigsten Anforderungen an Solarmodule, Verkabelung, Wechselrichter, Betrieb und Unterhalt (BDB/5 2008). Die ÖVE/ÖNORM E 8001 behandelt unter anderem Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, brandgefährdete Räume und Erstprüfungen.
Für den Blitz- und Überspannungsschutz ist die ÖVE/ÖNORM E 8049 zu beachten. Weitere wichtige Normen betreffend PV-Module sind:
ÖV EN 61215 für kristalline Module:
Diese Norm legt die IEC-Anforderungen für die Bauarteignung und Bauartzulassung von PV-Modulen mit kristallinen Silizium-Zellen fest, die für den Langzeitbetrieb in gemäßigten Freiluftklimaten nach IEC 60721-2-1 geeignet sind. Zweck der Prüffolgen ist die Bestimmung der elektrischen und temperaturbezogenen Kenngrößen sowie der Nachweis, dass das Modul geeignet ist, längere Zeit den im Anwendungsbereich beschriebenen Klimaten standzuhalten.
ÖV EN 61646 für Dünnschichtmodule:
Diese Norm beschreibt die Anforderungen an photovoltaische Dünnschichtmodule. Sie ist für amorphe Siliziumtechnologien bestimmt, kann aber auch für andere PV-Dünnschichtmodule angewendet werden.
Das IEC61215/IEC61646 Prüfzertifikat hat sich in den vergangenen Jahren als Qualitätszeichen für PV-Module durchgesetzt. Inzwischen wird es von den meisten Bewilligungsstellen für nationale und internationale Fördermaßnahmen gefordert. Ein Prüfzertifikat bezieht sich immer auf die Modulbauart, die den Prüfungen zugrunde lag.
Eine Übertragung ist nur auf Module der gleichen Bauart zulässig, die folgende Kriterien erfüllen:
Quelle: sunways 2009
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.05.2009