Normen repräsentieren den Stand der Technik und haben grundsätzlich den Charakter von Empfehlungen. Im Schadensfall bzw. bei Sachmängeln wird jedoch angenommen, dass die Produkte dem Stand der Technik zu entsprechen haben. Durch den Bundes- oder Landesgesetzgeber kann eine Norm auch für verbindlich erklärt werden. Ein Beispiel dafür ist die ÖVE/ÖNORM E 8001, deren Verbindlichkeit im Rahmen der Elektrotechnikverordnung 2002 festgesetzt wurde.
Bei gebäudeintegrierten PV-Anlagen sind Normen, Richtlinien und Kennzeichnungen aus den folgenden Themenbereichen zu beachten:
Quelle: arsenal research
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 11.08.2009