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Stromabnahmevertrag

Im nächsten Schritt wird ein Vertrag mit einem Stromhändler, der den erzeugten Photovoltaik-Strom abkauft, abgeschlossen. Der/die AnlagenbetreiberIn kann den erzeugten Strom einem österreichischen Stromhändler seiner/ihrer Wahl anbieten oder die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG kontaktieren.

Über die Tarifförderung, sofern sie im entsprechenden Bundesland für die jeweilige Anlagengröße angeboten wird (siehe Förderungen und Erlöse) kann ein Erlös von maximal 38,00 Cent/kWh für den eingespeisten Strom erzielt werden. Neben dem Stromabnahmevertrag ist die Anerkennung der Photovoltaik-Anlage als Ökostromanlage eine Voraussetzung für den Erhalt einer Tarif- bzw. Investitionsförderung.

In Wien wird derzeit eine Investitionsförderung für Photovoltaik-Anlagen von max. 2.400€/kWp angeboten. Die Möglichkeit für den erzeugten Strom erhöhte Einspeisetarife im Zuge der Tarifförderung zu lukrieren, besteht jedoch derzeit nicht. Die OeMAG ist aber verpflichtet, Ökostrom aus „anerkannten Ökostromanlagen“ zu behördlich festgelegten Mindestpreisen abzunehmen. Diese Mindestpreise sind auf der Website der Energie-Control GmbH einsehbar.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 23.12.2010