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Netzzugangsvereinbarung und Anerkennung als Ökostromanlage

Für den Anschluss der Photovoltaik-Anlage an das öffentliche Stromnetz ist eine Netzzugangsvereinbarung erforderlich. Zuständig sind die jeweiligen Netzbetreiber (in der Regel die Landesenergieversorger). Mit der Netzzugangsvereinbarung wird auch ein Zählpunkt vergeben, der ebenfalls für die weiteren Anträge notwendig ist.

Nach Abschluss der Netzzugangsvereinbarung und Vergabe des Zählpunktes wird beim Amt der zuständigen Landesregierung der Antrag für eine "Anerkennung als Ökostromanlage" gestellt.

In Wien muss ein Antrag auf „Genehmigung der Photovoltaikanlage“ gestellt werden. Im Rahmen dieses Ansuchens kann gleichzeitig die „Anerkennung als Ökostromanlage“ beantragt werden. Dem diesbezüglich bei der MA 64 (Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten) einzureichenden Antrag (einzusehen unter: wien.gv sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Plan, aus dem der Standort der Anlage (nachvollziehbar) auch im Bezug auf die Umgebung hervorgeht
  • Eine Kopie der Vereinbarung mit dem zuständigen Netzbetreiber
  • einpoliger Stromlaufplan
  • Konformitätserklärung für den Wechselrichter

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.05.2009