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Fertigstellung des Bauvorhabens und Inbetriebnahme der Anlage

Fertigstellungsanzeige

Nach der Fertigstellung ist der Baubehörde eine Fertigstellungsanzeige zu erstatten. Die Behörde kann für die Erfüllung eventuell gestellter Auflagen Abnahmebefunde verlangen, die von einem Prüfingenieur bzw. Ziviltechniker – als verlängerte Hand der Behörde – ausgestellt werden müssen. Diese Abnahmebefunde sind der Fertigstellungsanzeige anzuschließen. Die Behörde selbst kontrolliert abschließend lediglich die Vollständigkeit der Unterlagen. Vor Erstattung der vollständig belegten Fertigstellungsanzeige darf das Bauwerk oder die Anlage nicht benützt werden.

Prüfprotokoll

Vor Inbetriebnahme der PV-Anlage ist weiters ein Prüfprotokoll durch einen Elektrotechniker zu erstellen. Das ordnungsgemäß erstellte Prüfprotokoll bestätigt die Einhaltung der ÖVE/ÖNORM E 2750 und der ÖVE/ÖNORM E 8001. Als Ergebnis der Prüfung wird ein Befundblatt erstellt, welches vom Kunden bei der Übergabe der PV-Anlage gegengezeichnet wird. Daran anschließend erfolgen die Zählermontage und der Netzanschluss durch den Landesenergieversorger.

In Wien ist die erforderliche Fertigstellungsanzeige bei der MA 37 einzureichen. Die anzuschließenden Unterlagen sind online aufgelistet unter www.wien.gv.at/wohnen.

Im Zuge der Förderabrechnung wird die PV-Anlage von der Förderstelle (MA 27) besichtigt, wobei folgende Unterlagen bereitzuhalten sind:

Abbildung 1: Fassade mit integrierten PV-Modulen, energybase, Wien

Quelle: WWFF 2009

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 15.05.2009